Frequently asked questions
Katzen, die aus dem Ausland stammen und bereits mittels Mikrochip identifiziert wurden, müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in Belgien von einem zugelassenen belgischen Tierarzt registriert werden.
Bei der Registrierung überprüft der Tierarzt das Vorhandensein des Mikrochips und verifiziert, ob die Mikrochipnummer mit der im Heimtierausweis des Tieres angegebenen Nummer übereinstimmt. Anschließend werden die Daten der Katze sowie die Daten des Halters in der zentralen CatID-Datenbank registriert.
CatID versendet keine Registrierungsbescheinigungen per Post.
Nach der Identifizierung und Registrierung der Katze übergibt der zugelassene Tierarzt die Registrierungsbescheinigung an den Halter.
Hat der Halter die Bescheinigung verloren oder benötigt er ein Duplikat, kann er dieses nach einer Authentifizierung mit einer Methode seiner Wahl online herunterladen.
Kann der Halter das Dokument nicht selbst ausdrucken, kann der zugelassene Tierarzt die Registrierungsbescheinigung erneut aufrufen und dem Halter zur Verfügung stellen.
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Die gesetzlich festgelegte Gebühr für eine vollständige und validierte Registrierung in CatID beträgt 6,05 € einschließlich Mehrwertsteuer.
Dieser Betrag bezieht sich ausschließlich auf die Registrierung der Katze in der Datenbank. Kosten für die Identifizierung (das Einsetzen eines Mikrochips) oder andere tierärztliche Leistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Um ein Konto zu erstellen, muss die Ordnungsnummer des Tierarztes zunächst in der CatID-Datenbank registriert sein.
Klicken Sie auf „Registrieren“ und authentifizieren Sie sich mit einer Methode Ihrer Wahl. Die Anmeldung ist über eID, MyGov oder itsme® möglich.
Nach erfolgreicher Authentifizierung geben Sie Ihre Ordnungsnummer und E-Mail-Adresse ein.
Nach Abschluss der Registrierung können Sie sich in Ihrem Konto anmelden.
Bitte wenden Sie sich an einen approbierten Tierarzt. Dieser wird die Katze bei CatID registrieren. Die (kostenlose oder kostenpflichtige) Anschaffung einer Katze ist nur möglich, wenn die Katze identifiziert und registriert ist.
Wenn der Halter mit der Katze ins Ausland umzieht, fügt der Tierarzt innerhalb von acht Tagen eine Notiz zur CatID-Datenbank hinzu, um anzuzeigen, dass die Katze sich nicht mehr in Belgien befindet. Anschließend bestätigt er diese Änderung mit seiner elektronischen Ausweiskarte.
Wenn die Katze in einer anderen Datenbank registriert ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Unternehmen.
Wenn ein Halter seine persönlichen Daten nicht selbst über CatID ändern kann (zum Beispiel, weil er nicht über eine eID, itsme oder MyGov verfügt), kann ein zugelassener Tierarzt diese Änderung vornehmen.
Der Tierarzt meldet sich in seinem CatID-Konto an und wählt die Option „Ändern“ aus. Mithilfe der Mikrochipnummer der Katze kann er die Daten des Halters einsehen und bei Bedarf anpassen.
Sobald die Änderung gespeichert wurde, werden die Daten automatisch in der Datenbank aktualisiert.
Wichtig:
- Änderungen der persönlichen Daten, Kontaktdaten oder Adressdaten können nicht per E-Mail, telefonisch oder per Post mitgeteilt werden.
- Alle Änderungen müssen über die CatID-Online-Plattform registriert werden.
Wenn eine Katze, die zuvor als „Export“ registriert wurde, wieder dauerhaft in Belgien lebt, müssen ihre Daten in CatID aktualisiert werden.
Hierfür muss sich der neue Halter an einen zugelassenen belgischen Tierarzt wenden. Der Tierarzt überprüft die Identifikation der Katze, identifiziert den neuen Halter und lässt ihn sich mit einer Methode seiner Wahl authentifizieren. Anschließend aktualisiert der Tierarzt die Daten in der CatID-Datenbank.
Nach der Aktualisierung wird der Status der Katze automatisch angepasst, sodass die Katze wieder als in Belgien wohnhaft registriert ist.
Die Registrierung einer Sterilisation kann ausschließlich durch einen zugelassenen Tierarzt erfolgen. Der Tierarzt erfasst die Sterilisation in CatID und bestätigt anschließend die Richtigkeit der Angaben mittels einer anerkannten Authentifizierungsmethode.
Wichtig:
- Eine Sterilisation kann nicht vom Halter der Katze registriert werden.
- Die Registrierung einer Sterilisation kann ausschließlich durch einen zugelassenen Tierarzt erfolgen.
- Meldungen über eine Sterilisation können nicht per E-Mail, telefonisch oder per Post eingereicht werden. Sie müssen direkt vom Tierarzt in der CatID-Datenbank registriert werden.
Ja. Wenn Sie die Mikrochipnummer einer Katze besitzen, können Sie die Daten dieser Katze über Ihr CatID-Konto einsehen.
Es können nur Katzen gesucht werden, die in der CatID-Datenbank registriert sind.
Als Tierarzt haben Sie über die CatID-Online-Anwendung außerdem Zugriff auf die Kontaktdaten des Halters, auch wenn dieser beantragt hat, dass seine Daten nicht öffentlich sichtbar sind. Diese Informationen werden Ihnen zur Verfügung gestellt, damit Sie Ihre beruflichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflege und Behandlung von Tieren wahrnehmen können.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des EU-Heimtierausweises einer Katze kann ein zugelassener Tierarzt einen neuen Heimtierausweis ausstellen.
Der Tierarzt überprüft zunächst die Identität der Katze anhand der Mikrochipnummer. Anschließend wird geprüft, welche Angaben, wie Impfungen und andere relevante Informationen, in den neuen Heimtierausweis übernommen werden können.
Für die Ausstellung eines neuen EU-Heimtierausweises ist ein zugelassener Tierarzt zu kontaktieren.
Wichtig: CatID verwaltet ausschließlich die Identifizierungs- und Registrierungsdaten von Katzen. Heimtierausweise werden weder von CatID ausgestellt noch aufbewahrt. Nur ein zugelassener Tierarzt kann einen neuen EU-Heimtierausweis ausstellen.
Katzen, die ins Ausland reisen, müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen. Dieser Ausweis ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich und enthält unter anderem die Identifikationsdaten der Katze sowie Informationen zu Impfungen, beispielsweise gegen Tollwut.
Für Reisen ins Ausland muss die Katze mittels eines Mikrochips identifiziert sein. Diese Identifizierung ist Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.
Der EU-Heimtierausweis darf ausschließlich von einem zugelassenen Tierarzt nach der Identifizierung der Katze ausgestellt werden.
Für weitere Informationen wird empfohlen, auch die nachstehenden Informationen zu konsultieren.
Reisen mit Haustieren | FÖD Auswärtige Angelegenheiten - Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Die Registrierungspflicht gilt nicht für Katzen, die ihren Halter während eines Aufenthalts von weniger als sechs Monaten in Belgien begleiten.
Wenn eine Katze verloren geht, gestohlen wird oder verstirbt, muss dies so schnell wie möglich vom Halter der Katze oder von einem zugelassenen Tierarzt in der CatID-Datenbank registriert werden.
Dazu muss der Status der Katze auf „Verloren“, „Gestohlen“ oder „Verstorben“ geändert werden.
Nach der Meldung muss die Änderung mittels einer anerkannten Authentifizierungsmethode bestätigt werden. Nach erfolgreicher Bestätigung wird der Status automatisch in der CatID-Datenbank aktualisiert.
Wichtig:
Meldungen über Verlust, Diebstahl oder Tod können nicht per E-Mail, telefonisch oder per Post eingereicht werden.
Diese Änderungen müssen stets über die CatID-Plattform oder durch einen zugelassenen Tierarzt registriert werden.
Wird eine verlorene oder gestohlene Katze wiedergefunden, muss ihr Status entsprechend aktualisiert werden, damit die in der Datenbank gespeicherten Informationen korrekt und aktuell bleiben.
Wenn eine Katze einen unlesbaren Mikrochip trägt, muss ein zugelassener Tierarzt einen neuen lesbaren Mikrochip implantieren.
Ist die Nummer des unlesbar gewordenen Mikrochips im Heimtierausweis eingetragen, verliert dieser seine Gültigkeit. Reist der Halter mit der Katze, muss der Tierarzt einen neuen Heimtierausweis ausstellen, in dem die Nummer des neuen Mikrochips angegeben ist, und diese Nummer in der Datenbank registrieren.
Wenn eine Katze ins Ausland zieht und nicht mehr in Belgien lebt, muss dies in CatID registriert werden. Diese Meldung kann entweder vom Halter der Katze oder von einem zugelassenen Tierarzt vorgenommen werden.
Hierzu muss der Status der Katze in der Datenbank auf „Export“ geändert werden. Diese Änderung muss anschließend durch eine Authentifizierung mittels einer Methode nach Wahl bestätigt werden.
Es ist nicht möglich, eine ausländische Adresse in der Datenbank zu registrieren. Wenn die Katze dauerhaft ins Ausland umzieht, muss der Halter selbst die erforderlichen Formalitäten im Zielland gemäß den dort geltenden Vorschriften erfüllen.
Ein Halterwechsel zwischen Privatpersonen oder von einer Privatperson zu einem anerkannten Züchter erfolgt über die Online-Anwendung von CatID.
Sind beide Parteien anwesend?Der derzeitige Halter leitet die Übertragung über die Online-Anwendung ein und authentifiziert sich mit einer Methode seiner Wahl. Anschließend authentifiziert sich auch der neue Halter mit einer Methode seiner Wahl, um die Übertragung zu bestätigen.
Sobald sich beide Parteien authentifiziert und die Übertragung bestätigt haben, wird die Änderung sofort verarbeitet.
Sind beide Parteien nicht anwesend?Der neue Halter kann sich an einen Tierarzt wenden. Der Tierarzt identifiziert den neuen Halter und lässt ihn sich mit einer Methode seiner Wahl authentifizieren. Anschließend startet der Tierarzt den Antrag auf Halterwechsel.
Danach wird eine Anfrage zum Halterwechsel an den derzeitigen Halter gesendet.
- Genehmigt der derzeitige Halter die Anfrage, wird die Änderung sofort verarbeitet.
- Lehnt der derzeitige Halter die Anfrage ab, wird der Antrag eingestellt.
- Reagiert der derzeitige Halter innerhalb von 21 Tagen nicht, wird die Änderung automatisch durchgeführt.
Nach erfolgreichem Halterwechsel erhält der neue Halter die Registrierungsbescheinigung der Katze per E-Mail.
Die Liste der in Belgien anerkannten Katzenrassen kann hier heruntergeladen werden.
Tiere, die einer anerkannten Rasse angehören, werden unter Angabe dieser Rasse in der Datenbank registriert.
Tiere, die keiner anerkannten Rasse angehören, werden als „Felis Vulgaris“ registriert.
DAS IDENTIFIZIERUNGSVERFAHREN
Vor der Identifizierung des Tieres überprüft der Tierarzt, ob bereits ein lesbarer Mikrochip implantiert wurde.
Der Tierarzt kontrolliert die Lesbarkeit des Mikrochips, implantiert den Mikrochip und überprüft anschließend dessen korrekte Positionierung.
Der Mikrochip wird unter die Haut in der Mitte der linken Halsseite eingesetzt.
Ein Mikrochip darf nicht entfernt, verändert, gefälscht oder wiederverwendet werden. Einer Katze, die bereits einen lesbaren Mikrochip trägt, darf kein weiterer Mikrochip implantiert werden.
Stammt die Katze aus dem Ausland, überprüft der Tierarzt außerdem das Vorhandensein des Mikrochips und stellt sicher, dass die Mikrochipnummer mit der im Heimtierausweis angegebenen Nummer übereinstimmt.
DAS REGISTRIERUNGSVERFAHREN
Nach der Identifizierung der Katze:
- Der Tierarzt registriert die Daten der Katze und des Halters unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen, in der Datenbank.
- Er bestätigt die Richtigkeit dieser Daten durch Authentifizierung mit einem Authentifizierungsmittel seiner Wahl (elektronischer Personalausweis, itsme® oder MyGov).
- Er übermittelt dem Halter die Registrierungsbescheinigung.
Im Ausland identifizierte Katzen müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in Belgien von einem zugelassenen belgischen Tierarzt registriert werden.
Bei dieser Registrierung überprüft der Tierarzt das Vorhandensein des Mikrochips und stellt sicher, dass die Mikrochipnummer mit der im Heimtierausweis des Tieres angegebenen Nummer übereinstimmt. Anschließend werden die Daten der Katze sowie die Daten des Halters in der zentralen CatID-Datenbank registriert.
Seit dem 1. September 2014 muss jede Person, die für eine Katze verantwortlich ist und diese verkaufen, verschenken oder zur Adoption freigeben möchte – unabhängig davon, ob dies unentgeltlich oder gegen Bezahlung erfolgt –, sicherstellen, dass die Katze sterilisiert (die Sterilisationspflicht kann je nach Region unterschiedlich sein), identifiziert und registriert ist, gemäß dem Königlichen Erlass vom 3. August 2012.
Daher muss jede Katze, die nach dem 1. September 2014 gekauft, erhalten oder adoptiert wurde, sterilisiert, mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden, unter Beachtung der spezifischen Vorschriften der Region, in der der Halter lebt.
Alle Katzen müssen vor dem Alter von 12 Wochen und in jedem Fall vor ihrer Veräußerung, ihrem Verkauf oder ihrer Weitergabe identifiziert und in der zentralen CatID-Datenbank registriert werden.
Katzen, die aus dem Ausland nach Belgien gebracht werden, müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in Belgien von einem zugelassenen Tierarzt registriert werden.
25.01.2024 – Erlass der Wallonischen Regierung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen sowie zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. April 2016 über die Identifizierung und Registrierung von Katzen
23.05.2024 – Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt über die Identifizierung und Registrierung von Katzen
24.05.2024 – Beschluss der Flämischen Regierung über die Identifizierung, Registrierung und Sterilisation von Katzen
Wir berufen uns auf das Gesetz vom 14. August 1986 über den Tierschutz und das Tierwohl.
Wir berufen uns auf die folgenden geltenden Gesetze:
- 5. FEBRUAR 2016. – Besluit van de Vlaamse Regering betreffende de identificatie en registratie van katten (Verordnung der flämischen Regierung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen)
- 28. APRIL 2016 – Verordnung der wallonischen Regierung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen (Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt Moniteur Belge am 12.05.2016)
- 7. JULI 2016. – Verordnung der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt über die Identifizierung und Registrierung von Katzen
Die folgenden Personen haben Zugriff auf die Datenbank:
- 1.Tierhalter haben Zugriff auf alle Daten zu ihren eigenen Katzen.
- 2.Die zuständigen Behörden gemäß dem Gesetz vom 14. August 1986 über den Tierschutz und das Tierwohl sowie dem Gesetz vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit.
- 3.Tierärzte, Tierheime und Personen, die über die Mikrochip-Nummer des Tieres verfügen, auf die Daten, die zur Lokalisierung des Tierhalters von einer streunenden, entlaufenen oder ausgesetzten Katze erforderlich sind.
- 4.Tierärzte können auf alle Daten zu Katzen zugreifen, für die Tierhalter Änderungen beantragen.
Die Registrierungspflicht für Katzen in Belgien gilt in den folgenden Fällen nicht:
- Katzen, die von ihrem Tierhalter für einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten nach Belgien eingeführt werden
- Katzen, die für Tierversuche gezüchtet werden
Die Datenbank enthält:
- 1. Daten zur Katze:
- a) Identifikationsnummer (Mikrochip oder elektronischer Chip)
- b) Geburtsdatum
- c) Datum der Identifizierung
- d) Geschlecht
- e) Datum der Sterilisation
- f) Zucht
- g) Fellfarbe und -typ
- h) Name
- i) Status: entlaufen, gestohlen, verstorben, aus Belgien ausgeführt
- 2. Daten zum Tierhalter:
- a) Nachname und Vorname
- b) Identifikationsnummer im nationalen Register
- c) Vollständige Adresse
- d) Telefonnummer
- e)E-Mail Adresse
- f) Nummer des Befähigungsnachweises, sofern zutreffend
- 3. Daten zum Tierarzt:
- a) Identifikationsnummer der Tierärztekammer
- b) Nachname und Vorname
- c) Adresse
Die Daten zur Katze werden maximal 30 Jahre gespeichert, einschließlich der Daten zum vorherigen Tierhalter im Falle eines Halterwechsels.
In der Datenbank werden die aktuellen Daten identifizierter Katzen und ihrer Halter gespeichert.
Die Datenbank soll Folgendes ermöglichen:
1. Eine effektive Möglichkeit, den Halter einer ausgesetzten oder entlaufenen Katze ausfindig zu machen
2. Die Einhaltung der Verpflichtung zur Identifizierung und Sterilisierung von Katzen zu überwachen
3. Die Einhaltung der Bedingungen für die Genehmigung von Tierheimen und Züchtern zu überwachen
4. Den Verkauf und die Besitzerwechsel von Katzen zu überwachen.